Penny darf Extra-Rabatte per App anbieten

Der Senat folgte dieser Einschätzung nicht. Den Richtern fehlten ausreichende Belege für eine Diskriminierung, sagte ein Sprecher des Gerichts. Aus den eingereichten Unterlagen ergebe sich lediglich, dass ältere Menschen das Internet und Smartphones seltener nutzen würden. Eine Skepsis gegenüber dem Internet stelle keine Diskriminierung dar. Eine Revision wurde jedoch zugelassen. Sofern der vzbv dieses Rechtsmittel nutzen würde, müsste sich im nächsten Schritt der Bundesgerichtshof mit dem Streit befassen.

AI Article